Steuerrechtliche Beratung
Eines unserer Kerngeschäfte als Steuerberater bzw. Fachanwalt für Steuerrecht ist die Steuerberatung. Wir haben das Bestreben, alle steuerlichen Möglichkeiten im Interesse unserer Mandanten auszuschöpfen. Dafür haben wir das notwendige Know-How über den aktuellen Rechtsstand. Unser Blick ist aber auch permanent auf die zukünftigen Rechtsentwicklungen gerichtet, damit Sie als unserer Mandant von uns auf die Zukunft ausgerichtet werden können!
Die Beratung im Rahmen der Steuergestaltung umfasst den gesamten Bereich der vorausschauenden Steuerplanung. Es beginnt mit der steueroptimalen Rechtsformwahl für das Unternehmen und der Beratung hinsichtlich eines Wechsels der Rechtsform bei Änderung der steuerlichen Grundlagen.
Weiterhin gehören unter anderem zur Steuergestaltung die Beratung hinsichtlich des steuerlich optimalen Zeitpunktes der Durchführung von Reparaturaufwendungen bei einem Mietwohnhaus, die Beratung von Eheleuten bezüglich der Veranlagungsform und die Beratung bei Investitionsentscheidungen im privaten Bereich.
Im Rahmen der Betreuung von Kapitalgesellschaften beraten wir beispielsweise hinsichtlich des steueroptimalen Ausschüttungsverhaltens und der steuerlich günstigsten Gestaltung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter wie Arbeitsverträgen, Mietverträgen und Pachtverträgen oder Darlehensverträgen.
Wir betreuen mittelständische gewerbliche Betriebe aller Branchen und Größen vom kleinen Handwerksbetrieb über Dienstleistungsunternehmen der verschiedensten Bereiche bis zum produzierenden Unternehmen mit Umsätzen bis circa 20 Millionen Euro. Weiterhin gehören zu unseren Mandanten Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, beratende Ingenieure und Architekten.
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht
von der Pflicht zum Steuer zahlen.
Die Kenntnis aber häufig.“
Sie erreichen uns unter:
Telefon: +49 (0) 4121 26583 - 80
Telefax: +49 (0) 4121 26583 - 99
Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.
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