iPod am Steuer

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass die Benutung eines Mobiltelefons am Steuer verboten ist. Das gilt für jegliche Art der Benutzung, sei es auch nur zum Ablesen der Uhrzeit!

 

Was war passiert?

 

Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid, weil ihm vorgeworfen worden war, während der Autofahrt ein Handy benutzt zu haben. Das ließ er nicht auf sich sitzen und legte dagegen Einspruch ein. Es kam zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Waldbröl. Dort stellte sich heraus, dass der Fahrer ein iPod in der Hand gehalten hatte, der nicht über die Funktion eines Mobiltelefons verfügt.

 

Die Entscheidung

 

Das Amtsgericht Waldbröl hob den Bußgeldbescheid auf. Die Ordnungswidrigkeit nennt ausdrücklich ein Mobiltelefon als Voraussetzung für einen Bußgeldtatbestand.

 

Tipp

 

Die Entscheidung ist formal richtig. Allerdings wird dringend davon abgeraten, einen MP3-Player oder ein Diktiergerät oder ein sonstiges technisches Gerät als Fahrer während der Autofahrt zu benutzen. Denn jegliche Ablenkung des Fahrers vom Führen das Fahrzeugs kann immer noch als Verstoß gegen § 1 der Straßenverkehrsordnung gesehen werden: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

 

 

 

 

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